Discussion:
Steam widerruft Widerrufsrecht
(zu alt für eine Antwort)
Robin Koch
2015-03-18 12:01:07 UTC
Permalink
Ich bin kein Kunde bei Steam, aber ich schätze, das interessiert hier
bestimmt den ein oder anderen "Fan" }:-):

Steam.com:
| Durch Klicken auf 'Kaufen' stimmen Sie zu, dass Valve Ihnen sofort
| den Zugang zu diesen digitalen Inhalten gewährt, ohne die
| vierzehntätige Widerrufsfrist abzuwarten. Sie verzichten damit
| ausdrücklich auf Ihr Widerrufsrecht.

http://www.golem.de/news/steam-zwangsverzicht-auf-14-taegiges-rueckgaberecht-1503-113032.html

(Siehe auch die Kommentare.)
--
Robin Koch
Werner Punz
2015-03-18 17:10:56 UTC
Permalink
Post by Robin Koch
Ich bin kein Kunde bei Steam, aber ich schätze, das interessiert hier
| Durch Klicken auf 'Kaufen' stimmen Sie zu, dass Valve Ihnen sofort
| den Zugang zu diesen digitalen Inhalten gewährt, ohne die
| vierzehntätige Widerrufsfrist abzuwarten. Sie verzichten damit
| ausdrücklich auf Ihr Widerrufsrecht.
http://www.golem.de/news/steam-zwangsverzicht-auf-14-taegiges-rueckgaberecht-1503-113032.html
Das wird rechtlich vermutlich nicht haltbar sein.


Werner
Ano Nym
2015-03-18 22:05:47 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Werner Punz
Ich bin kein Kunde bei Steam, aber ich schätze, das interessiert
Steam.com: | Durch Klicken auf 'Kaufen' stimmen Sie zu, dass Valve
Ihnen sofort | den Zugang zu diesen digitalen Inhalten gewährt,
ohne die | vierzehntätige Widerrufsfrist abzuwarten. Sie verzichten
damit | ausdrücklich auf Ihr Widerrufsrecht.
http://www.golem.de/news/steam-zwangsverzicht-auf-14-taegiges-rueckga
erecht-1503-113032.html
Das wird rechtlich vermutlich nicht haltbar sein.
Ich bin auch kein Kunde bei Steam weil ich kein Fan von DRM bin, aber
das ist rechtlich vollkommen korrekt.

Steam verkauft keine Waren, sondern eine Dienstleistung und zwar die
Zurverfügungstellung und Zugänglichmachung seines Netzwerkes zum
Runterladen und Verwenden von Software.

Und für Dienstleistungen gilt: Wird bereits innerhalb der
Fernabsatz-Rücktrittsfrist mit Zustimmung des Konsumenten mit der
Ausfuhrung der Dienstleistung begonnen erlischt das Rücktrittsrecht.

Das steht so als Mindestanforderung in der entsprechenden EU Richtlinie
und ich schätze mal die meisten Staaten haben das ziemlich unkritisch
abgeschrieben obwohl sie theoretisch auch stärkere
Verbraucherschutzrechte hätten beschließen können. Wahrscheinlich
wollte aber keiner zu stark von der Richtlinie abweichen, damit die
Online-Industrie nicht einfach auswandert.

Ich hab das zumindest für Österreich, Deutschland und UK vor einiger
Zeit mal nachgelesen, da ist das auf alle Fälle so.

Z.B.: Das für dich geltende österreichische Konsumentenschutzgesetz
sagt:

§ 5f. Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über
1. Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher
gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen
(§ 5e Abs. 2 erster Satz) ab Vertragsabschluß begonnen wird,
[...]

In Österreich ist die Frist nicht 14 Tage wie in Deutschland, sondern 7
Werktage. Siehe § 5e (2).

Jedem Interessenten wird das Auffinden der entsprechenden Stelle im
deutschen oder britischen Recht als Hausaufgabe überlassen. ;-)

Ciao!
Ano Nym
2015-03-19 15:54:24 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Ano Nym
Post by Werner Punz
Das wird rechtlich vermutlich nicht haltbar sein.
Ich bin auch kein Kunde bei Steam weil ich kein Fan von DRM bin, aber
das ist rechtlich vollkommen korrekt.
[...]
Post by Ano Nym
Jedem Interessenten wird das Auffinden der entsprechenden Stelle im
deutschen oder britischen Recht als Hausaufgabe überlassen. ;-)
Da waren andere wohl schneller. :-)

http://www.gamestar.de/videos/specials,20/steam-kassiert-rueckgaberecht-
ist-das-erlaubt,81977.html

Ciao!
Karl-Josef Ziegler
2015-03-19 17:48:46 UTC
Permalink
Post by Ano Nym
Jedem Interessenten wird das Auffinden der entsprechenden Stelle im
deutschen oder britischen Recht als Hausaufgabe überlassen. ;-)
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html

<Zitat>
(5) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von
nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten
auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen
hat, nachdem der Verbraucher

1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung
des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und

2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung
mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
</Zitat>
Ulrich F. Heidenreich
2015-03-19 09:53:11 UTC
Permalink
Post by Werner Punz
Post by Robin Koch
Ich bin kein Kunde bei Steam, aber ich schätze, das interessiert hier
| Durch Klicken auf 'Kaufen' stimmen Sie zu, dass Valve Ihnen sofort
| den Zugang zu diesen digitalen Inhalten gewährt, ohne die
| vierzehntätige Widerrufsfrist abzuwarten. Sie verzichten damit
| ausdrücklich auf Ihr Widerrufsrecht.
Das wird rechtlich vermutlich nicht haltbar sein.
IANAL, aber es wird haltbar sein. Digitale Inhalte sind halt genauso
"offen" wie geöffnete Versiegelungen von Software/Musik. Auch da kann
man problemlos das Widerrufsrecht einschränken.

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 9 Monaten und 6 Tagen ist Weihnachten.
NX1NJ M8S9Z HTDD2 I0UIJ ZMDQ4 HVOW8 XMJA5 URXV4 J2GFV
Stellt euch vor, es ist Donnerstag und keiner geht hin!
S.Bürky
2015-05-19 11:02:15 UTC
Permalink
Post by Robin Koch
Ich bin kein Kunde bei Steam, aber ich schätze, das interessiert hier
| Durch Klicken auf 'Kaufen' stimmen Sie zu, dass Valve Ihnen sofort
| den Zugang zu diesen digitalen Inhalten gewährt, ohne die
| vierzehntätige Widerrufsfrist abzuwarten. Sie verzichten damit
| ausdrücklich auf Ihr Widerrufsrecht.
http://www.golem.de/news/steam-zwangsverzicht-auf-14-taegiges-rueckgaberecht-1503-113032.html
(Siehe auch die Kommentare.)
Ist doch das Gleiche bei Google Play. Letztens etwas dort Gekauft und
dort steht exact das gleiche

Loading...